Nach der DIN 18232 Teil 2 muss nach Angaben des Herstellerseinmal im Jahr, in regelmäßigen Zeitabständen, RWA mit ihren Betätigungs- und Steuerungselementen, Öffnungsaggregaten, Energiezuleitungen und ihrem Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für alle RWA qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden.
 
Wir sind eine solche qualifizierte Firma und freuen uns schon jetzt Ihre RWA prüfen zu dürfen.
WARTUNG RWA
RAUCHMELDER & RAUCHMELDERPFLICHT
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